Die Stufenlaufzeit ist die Zeit, die man in der aktuellen Stufe verbringen muss, bevor automatisch die nächste Stufe mit höherem Tabellenentgelt erreicht wird. Geregelt ist sie in § 16 TVöD, und sie ist in den Tarifbereichen VKA (Kommunen) und Bund identisch. Diese Seite zeigt alle Laufzeiten als Tabelle und die Regeln, die dabei oft übersehen werden.
Stufenlaufzeiten im TVöD: die Tabelle (E2 bis E15)
| Aufstieg | Erforderliche Zeit in der Stufe | Gesamt ab Stufe 1 |
|---|---|---|
| Stufe 1 zu Stufe 2 | 1 Jahr | 1 Jahr |
| Stufe 2 zu Stufe 3 | 2 Jahre | 3 Jahre |
| Stufe 3 zu Stufe 4 | 3 Jahre | 6 Jahre |
| Stufe 4 zu Stufe 5 | 4 Jahre | 10 Jahre |
| Stufe 5 zu Stufe 6 | 5 Jahre | 15 Jahre |
Die Merkregel: Die Nummer der aktuellen Stufe ist zugleich die Zahl der Jahre bis zur nächsten Stufe. Wer in Stufe 3 ist, wartet 3 Jahre auf Stufe 4.
Sonderfälle: E1, Ü-Gruppen, SuE und Pflege
- Entgeltgruppe 1: Sie umfasst nur die Stufen 2 bis 6, die Einstellung erfolgt in Stufe 2 und jeder weitere Aufstieg dauert 4 Jahre.
- Überleitungsgruppen (E2Ü, E15Ü): Hier gelten Sonderregeln aus dem TVÜ, die Laufzeiten können abweichen.
- SuE (S-Tabelle) und Pflege (P-Tabelle): Beide haben eigene Stufenregeln, die nicht einfach der 1-2-3-4-5-Logik folgen. Die Tabelle oben gilt für die Entgeltgruppen E2 bis E15.
Was auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird
Wie normale Arbeitszeit zählen unter anderem Erholungsurlaub, Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz und Sonderurlaub mit vorher anerkanntem dienstlichem Interesse (§ 17 Abs. 3 TVöD). Auch Teilzeit zählt voll: Die Laufzeit läuft unabhängig vom Stundenumfang.
Was die Stufenlaufzeit hemmt
Elternzeit (bis zu fünf Jahre) und andere Unterbrechungen bis zu drei Jahren (etwa Pflegezeit oder Krankheit über 39 Wochen hinaus) sind unschädlich, werden aber nicht angerechnet. Der Aufstieg verschiebt sich um genau diese Zeit nach hinten. Details und die Rückstufungsregel bei noch längeren Unterbrechungen stehen im Beitrag Stufenaufstieg im TVöD erklärt.
Rechenbeispiel mit echten Tabellenwerten
Eine Sachbearbeiterin in E6 Stufe 2 (TVöD VKA, Tabelle 2026: 3.440,25 Euro brutto) beginnt ihre Stufenlaufzeit am 1. September 2026. Die Laufzeit von Stufe 2 zu Stufe 3 beträgt 2 Jahre, sie erreicht Stufe 3 (3.580,46 Euro) also am 1. September 2028. Bis zur Endstufe 6 (3.926,20 Euro) dauert es von dort noch weitere 12 Jahre. Das genaue Datum für den eigenen Fall, inklusive Unterbrechungen, liefert der Rechner.
Eigene Stufenlaufzeit berechnen
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Stand: Juli 2026, Entgeltwerte aus der Tabelle gültig 1. Mai 2026 bis 31. März 2027. Inoffizieller Ratgeber ohne Gewähr, verbindlich sind Tarifvertrag und Entgeltabrechnung.